Betreuung nach Geburt oder nach Schwangerschaftsabbruch
In der Schwangerenberatung erhalten Sie auch Rat und Hilfestellung bei psychischen Problemen nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Schwangerschaftsabbruch. In beiden Fällen sind längerfristige Beratungen möglich, wenn die persönliche und/oder partnerschaftliche und familiäre Situation unsicher geworden ist, da Veränderungen eingetreten sind, die mit Gefühlsschwankungen einhergehen können. Oftmals bedeutet das eine Neuorientierung, auch in Partnerschaft und Familie. Auch im Fall eines Schwangerschaftsabganges oder einer Totgeburt versuchen wir Ihnen hilfreich zur Seite zu stehen.
Wir möchten insbesondere junge und allein erziehende Elternteile unterstützen und stehen Ihnen auch bei wirtschaftlichen und sozialen Fragen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes zur Verfügung.
- Ihre Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Beratungsstelle.
- Ihr Termin wird in der Regel individuell vereinbart. Soweit möglich, wird auf Ihren Terminwunsch eingegangen.
- In Krisensituationen wird versucht, Ihnen umgehend Hilfe anzubieten.
- Zum Gespräch können Sie allein, in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson kommen.