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Bauschutt
Quelle: Harald Heinritz | Landratsamt Kitzingen

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B

Baustellenabfälle



Auf Baustellen ist immer mit den verschiedensten Arten von Abfällen zu rechnen. Um eine ordentliche Entsorgung zu gewährleisten sind grundsätzlich alle anfallenden Reststoffe nach folgenden Kriterien getrennt zu erfassen und zu entsorgen:

  • mineralische Bauabfälle

    , wie Bauschutt, Erdaushub, etc., sind einer Wiederaufbereitungsanlage zuzuführen (siehe auch LAGA Mitteilung 20)
  • Wertstoffe

    , wie z. B. Metall, Glas, Holz, Papier/Pappe/Kartonagen, Kunststoff-Folien, Verpackungen, kompostierbare Abfälle (Speisereste, pflanzliche Abfälle) sind einer stofflichen Verwertung zuzuführen; diese Wertstoffe sind ebenfalls getrennt zu erfassen
  • nicht verwertbare Baustellenabfälle

    , wie z. B. Schleifpapier, verschmutzte Kunststofffolien, Tapeten-, Teppichreste, Kehricht, Gipskartonplatten etc., sind andienungspflichtig und beim Zweckverband Abfallwirtschaft ER/ ERH, Müllumladestation zur Beseitigung anzuliefern (siehe auch Gewerbeabfallverordnung)
  • Sonderabfälle

    , wie z. B. Chemikalien, Altöl, schadstoffhaltige Baustellenabfälle, sind nach den einschlägigen Vorschriften zu entsorgen

Sehen Sie dafür ausreichend große Abstellflächen für die Sammelbehälter abfuhrgünstig auf dem Grundstück vor. Sie erleichtern sich und dem Entsorger damit die Arbeit.

Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erlangen sowie § 8 der Gewerbeabfallverordnung regeln jeweils die Getrennthaltung der anfallenden Abfälle.

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