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Computerschrott



Die Entsorgung von ausgedienten Computern und was dazugehört wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz geregelt.
Für die Praxis bedeutet das:

Alle Arten von Elektrogeräten werden beim Sperrmüll kostenlos mitgenommen und mit Sperrmüllkarte können diese auch kostenlos an der Müllumladestation abgegeben werden. Kleine Elektro- und Elektronikgeräte können Sie am Schadstoffmobil abgeben.

Allgemeine Hintergrundinformationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Deutschland finden Sie, wenn Sie dem unten angegebenen Link folgen.

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