Sprungmarken

Link zur Startseite Link zur Seitenübersicht Content Link zu Impressum
Logo der Website erlangen.de, Link zur Startseite

Sprachauswahl

  • Navigation in Deutsch
  • Navigation in Englisch
  • Navigation in Französisch
  • Navigation in Spanisch
  • Navigation in Türkisch
  • Navigation in Russisch

Servicenavigation

Pfadnavigation

Вы находитесь здесь

Subnavigation

Behördenwegweiser
:
:

Контакт



D

Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nach §§ 146 ff des Baugesetzbuches (BauGB)



Nachdem die Sanierungssatzung rechtsverbindlich ist, kann die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen beginnen. Hierfür werden für die einzelnen Sanierungsvorhaben die Ziele und Zwecke der Sanierung durch einzelne Projektpläne präzisiert. Die Durchführung umfasst Ordnungs- und Baumaßnahmen.

Zu den Ordnungsmaßnahmen, die von der Gemeinde durchgeführt werden, gehören z.B. die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen oder das Errichten von Kinderspielplätzen.

Die Durchführung privater Baumaßnahmen ist Aufgabe der Eigentümer. Für den Bau von Gemeinbedarfeinrichtungen ist die Gemeinde verantwortlich.

Die Betreuung der Durchführung von Baumaßnahmen liegt in der Hand der Gemeinde.

услуги

Ссылки



Diese Seite wird nicht gecached.
Onlineuser: 57451