Fallmanagement Jugend (Arbeitslosengeld II)
Die Fallmanager Jugend sind für junge erwerbsfähige Hilfebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zuständig. Sie haben die Aufgabe, Jugendliche soweit zu fördern, dass diese in der Lage sind, eine berufliche Ausbildung zu beginnen oder einen Arbeitsplatz anzutreten. Zu diesem Zweck schließen sie mit dem Betreuten eine Eingliederungsvereinbarung und unterstützen durch Beratung und begleitende Maßnahmen mit dem Ziel der Aktivierung und Eingliederung in das Arbeitsleben.
Die Zuständigkeiten können dem Wegweiser zu den Fallmanagern für Arbeitslosengeld II (siehe unten) entnommen werden.
Von den Fallmanagern werden Sie schriftlich zu bestimmten Terminen eingeladen oder sie schießen eine Terminvereinbarung ab.
Stand:
01.09.2010