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Familienerholung auf dem Bauernhof



Zum 01. Februar 2008 ist eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Kraft getreten. Mit ihr setzt der Freistaates Bayern seine bereits mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Förderpraxis der Familienerholung in Familienferienstätten und der Familienbildung am Wochenende fort.

Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem

  • Der Hauptwohnsitz der Familie liegt in Bayern
  • Das Familieneinkommen liegt unter der in der Rahmenvereinbarung festgelegten Grenze
  • Der Urlaub findet in einer anerkannten Familienferienstätte statt
  • Die Familienbildungsmaßnahme findet am Wochenende statt und es werden die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Unterrichtseinheiten wahrgenommen.

Anträge auf Gewährung des Zuschusses sind jeweils vor Antritt der Erholungs- oder Bildungsmaßnahme schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.

 

Stand:

01.07.2008

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