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Wohnungsanmeldung im Rathaus-EG

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Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)



Die Abteilung Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen im Bürgeramt ist auch Meldebehörde und somit für alle Vorgänge in Bezug auf Ihren Wohnsitz in Erlangen zuständig. Darunter fallen die Anmeldung, die Ummeldung innerhalb Erlangens und ggf. die Abmeldung, wenn Sie Erlangen wieder verlassen.

Auch Änderungen im Wohnstatus müssen Sie mitteilen. Dies bedeutet, dass Sie melden müssen, wenn Ihre Hauptwohnung zur Nebenwohnung wird bzw. umgekehrt.

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