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Schwerbehindertenanerkennung und Parkerleichterung



Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt)

Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg
Telefon: (09 11) 9 28 - 0
Telefax: (09 11) 9 28 24 00

stellt auf Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

fest.

Sie können Ihren Antrag online stellen oder herunterladen (siehe link unten) oder das notwendige Formular am Informationstresen im Rathauseingang abholen.

Alle wichtigen Informationen zur Feststellung der Behinderung und zu Rechten und Nachteilsausgleichen für behinderte Menschen finden Sie auf den Internetseiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales. Individuelle Beratung erhalten Sie auch beim städtischen Behindertenbeauftragten (Kontakt nebenstehend).

Häufig nachgefragt: Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Im Rahmen des Schwerbehindertenverfahrens wird auch entschieden, ob Sie Parkerleichterungen im Straßenverkehr erhalten können. Es gibt zwischenzeitlich drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die sehr verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:

  • einen internationalen hellblauen Parkausweis
  • einen bundesweit gültigen orangefarbenen Parkausweis
  • einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "nur BY" für den Geltungsbereich Bayern

Auch dazu finden Sie nähere Informationen auf den Internetseiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Erlanger Besonderheit: Sie können Ihren Parkausweis, nachdem Sie den Bescheid des Versorgungsamtes erhalten haben, ebenerdig am Informationstresen im Rathauseingang zu den erweiterten Öffnungszeiten des Bürgeramtes abholen (Kontakt nebenstehend).

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