Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden von den Gemeinden im Rahmen der Stadterneuerung, nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches vorbereitet und durchgeführt.
Hier handelt es sich um Gemeindegebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und Funktionsschwächen.
Dazu gehören mangelhafte Bausubstanz, Grün- und Freiflächendefizite oder fehlende Entwicklungsmöglichkeiten.
Solche Gemeindeteile werden als Sanierungsgebiete ausgewiesen, damit städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden können.