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Therapeutische Wohngemeinschaften



Für den Personenkreis der seelisch behinderten Menschen sind in Erlangen einige therapeutische Wohngemeinschaften von eingetragenen Vereinen ins Leben gerufen worden.

Der grösste Anbieter ist der Verein Die Wabe e.V.(Kontakt: siehe Homepage), welcher speziell Plätze für Menschen mit dauerhaften und gravierenden psychischen Erkrankungen bereithält. Beim Verein Die Wabe e.V. ist auch ambulant betreutes Einzelwohnen in der eigenen Wohnung möglich. In Erlangen sind vom Bezirk Mittelfranken 49 Plätze im betreuten Wohnen für den Verein die Wabe genehmigt.

Für Suchtkranke bietet der Verein Sprungbretter e.V. (Kontakt: siehe Homepage) Plätze im betreuten Wohnen an. In Erlangen befinden sich 16 genehmigte Plätze in therapeutischen Wohngemeinschaften dieses Vereins.

Der VereinTherapeutische Wohngemeinschaften Erlangen e.V. mit insgesamt 6 Plätzen ist eine Einrichtung für Drogenabhängige.

Schliesslich gibt es noch denVerein zur Förderung der Psychiatrie. In dieser Wohngemeinschaft mit 4 Plätzen werden Menschen mit psychischen Erkrankungen betreut.

Für die Aufnahme in eine therapeutische Wohngemeinschaft ist zunächst eine Bewerbung beim jeweiligen Wohngemeinschaftsträger notwendig. Wenn dann grundsätzliches Einverständnis zur Aufnahme besteht, müssen ein Arztbericht und Sozialbericht nach Gesamtplanverfahren angefertigt und dem zuständigen Sozialhilfeträger zugeleitet werden.

Massgeblich für die Zuständigkeit des jeweiligen Sozialhilfeträgers ist der bisherige Wohnort vor der Aufnahme in eine Einrichtung, das Sozialamt des früheren Wohnortes hat also über die Kostentragung für die Betreuungskosten im betreuten Wohnen zu entscheiden.

Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.

Seit 1. Januar 2008 liegt die Zuständigkeit für diese Hilfeleistungen beim Bezirk Mittelfranken.

Rechtliche Grundlage

§§ 53, 54 SGB XII i.V. m. § 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX

Stand

01.07.2008

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