Weiterführende Informationen
Grundstücksentwässerung - Übersicht
Das Sachgebiet Grundstücksentwässerung im Bauaufsichtsamt ist im Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS) zuständig für
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Entwässerungsgenehmigungen bei Neu- und Umbauten
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Genehmigung von vorübergehenden Abwassereinleitungen / Bauwasserhaltungen
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Dichtheitsprüfungen im Wasserschutzgebiet Erlangen-West
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Beratung bei der Sanierung von Anschlusskanälen und Grundleitungen
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Beratung bei entwässerungstechnischen Fragen / Rückstauproblemen
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren muss insbesondere bei Neubauvorhaben und bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Entwässerungsanlagen zusätzlich zum Hochbau ein separater Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage (2-fach) eingereicht werden (§ 10 EWS).
Folgende Vorhaben sind genehmigungspflichtig:
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Herstellung und Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage außerhalb von Gebäuden.
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Herstellung und Änderung der Entwässerungseinrichtungen in Gebäuden unterhalb der Rückstauebene, mindestens jedoch aller Entwässerungseinrichtungen unterhalb des Erdgeschossfußbodens,
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Herstellung und Änderung von Anschlusskanälen,
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vorübergehende Einleitung von Abwasser (Kirchweihen, Straßen- und Stadtteilfesten und ähnlichen Veranstaltungen sowie das Aufstellen von Toilettenwagen, Baustelleneinrichtungen, Bürocontainern u.ä.),
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vorübergehende Einleitung von Grundwasser aus Baustellen, Grundwasserbohrversuchen und -sanierungen (Altlasten),
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vorübergehende Einleitung von Abwasser bei Fassadenreinigung,
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Herstellung und Änderung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen innerhalb von Gebäuden, die gewerbliche, industrielle und ähnliche nichthäusliche Abwässer aufnehmen und ableiten, insbesondere Abwasservorbehandlungsanlagen, sowie bei Änderung der genehmigten Abwassermenge, der Abwasserzusammensetzung und des Verfahrens der Vorbehandlung (Gaststätten, Fertigung, Tankstellen u.ä.),
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Einleitung von Stoffen nach § 14 Abs. 4 (gewerbliche und industrielle Abwässer).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Wesentlichen sind folgende Unterlagen 2-fach einzureichen:
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Antragsformular
Antrag auf Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage
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Aktueller amtlicher Lageplan Maßstab 1:1000, (erhältlich vom staatlichen Vermessungsamt, Nägelsbachstraße 67, Erlangen, Tel. 09131/306-0, Fax 09131/306-250) oder auf schriftlichen oder persönlichen Antrag bei der Stadt Erlangen, Museumswinkel / Gebbertstraße 1 von der Abteilung Vermessung und Bodenordnung (2. OG, Zimmer 231)
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Amtliches Kanalkataster Maßstab 1:1000
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Grundrisszeichnung Maßstab 1:100
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Schnittzeichnungen (Strangabwicklung) Maßstab 1:100
Hinweise:
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Das Kanalkataster für das gesamte Stadtgebiet erhalten Sie sowohl beim zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes Herrn Zeidler, Tel. 09131/861017, Telefax: 09131/86771017 als auch beim Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE), Schuhstr. 30, 91052 Erlangen, Herrn Seidl, Tel. 09131/862395, Telefax: 09131/862661.
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Für Bauvorhaben in den Neubaugebieten erhalten Sie die Kanalauskünfte (Lageplan und Aufmaß der Vorerschließung) direkt beim zuständigen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes, Herrn Seeliger Tel. 09131/861041, Telefax: 09131/86771041.
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Wegen Altakten (Bestandspläne) können Sie sich an das Stadtarchiv, Luitpoldstraße 47, Tel. 09131/862219, Telefax: 09131/862876, wenden.
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Der Anstich an den öffentlichen Kanal ist rechtzeitig, zweckmäßigerweise gemeinsam mit der Aufgrabegenehmigung (Sondernutzung öffentlicher Verkehrsraum) beim Ordnungs-/Straßenverkehrsamt - Abt. Verkehrswesen, Rathausplatz 1, Tel. 09131/861653, Telefax: 09131/862937, zu beantragen. Der Anstich am öffentlichen Kanal selbst wird vom Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen - Kanalunterhalt - hergestellt.
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