Tiefbauamt

Amtsleitung: Andreas Pfeil

Das Tiefbauamt der Stadt Erlangen ist in seiner Funktion als Straßenbaulastträger zuständig für Planung und Bau, den Betrieb und den Erhalt sowie die Verwaltung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen mit den dazugehörenden Bauwerken, sonstigen Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen einschließlich Beleuchtung, Lichtsignalanlagen und sonstiger Verkehrsinfrastruktur.

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr

Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

 

Es wurden 9 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Kabelfernsehen, öffentliche Kanalisation, öffentliche Straßennetz, Telefonnetz, Wasserleitungsnetz, Gasleitungsnetz, Stromleitungsnetz

Baugebiet; Informationen zur Erschließung

Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.

Serviceleistung, Beitragsbescheid, erschließung, Erschließungskosten, Infrastrukturkosten, Kanalkosten, Straßenbeitrag, Straßenkosten, Wasserversorgungskosten

Erschließungsbeiträge; Erhebung

Aufgrund von Verträgen und Erschließungsbeitragsbescheiden können sich Zahlungspflichten für Grundstückseigentümer ergeben.

Serviceleistung

Gemeindestraßen; Informationen zum Straßenbau

Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Serviceleistung

Landschaftspflegerischer Begleitplan in der Straßenplanung; Informationen über die Richtlinien zur Aufstellung

Zur Aufstellung von landschaftspflegerischen Begleitplänen in der Straßenbauplanung wurden Richtlinien und Musterkarten herausgegeben.
Serviceleistung, Ausbaukosten, Ausbesserung, Erschließungsbeitrag, Finanzierung, Ortsstraßen, Straßenbeitrag, Straßenkosten, Straßenreparaturkosten, Verbesserung, Zuschuß, Zuschüsse

Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.
Serviceleistung

Straßenbetriebsdienst; Durchführung

Die Straßenwärter der Gemeinden, Landkreise, Autobahn- und Straßenmeistereien leisten einen ganz wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit und die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes.
Serviceleistung

Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.
Serviceleistung

Wasserversorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses

Der Grundstücksanschluss (Wasser) dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.