Handbuch des Erlanger Stadtrates
Mit der konstituierenden Sitzung des Stadtrates Erlangen am 2. Mai 2008 hat der Erlanger Stadtrat seine Arbeit für die Wahlperiode 2008 bis 2014 aufgenommen.
Er hat damit die zentrale Stellung zwischen den Erlanger Bürgerinnen und Bürgern und der vollziehenden Verwaltung und trägt die Verantwortung dafür, wie unsere Stadt Erlangen sich weiter entwickelt und zum Wohle der Bürgerschaft geführt wird.
Darin begründet liege auch große Herausforderungen mit dem Umgang natürlicher Lebensgrundlagen, der wirtschaftlichen Entwicklung durch den Ausbau und die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Einsatz einer jeden Stadträtin bzw. eines jeden Stadtrates zum Wohle von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren.
Das Herz der Demokratie zu stärken bleibt in der Kommunalpolitik, verantwortlich zu handeln und die ehrenamtlichen bzw. berufsmäßigen Positionen kompetent, engagiert und vertrauensvoll zu erfüllen ist eine besondere Herausforderung.
Es ist damit richtig die Informationen über Beruf, Personen, Politikfelder und Parteizugehörigkeit und Verantwortung in gesellschaftlichen Vereinen, Organisationen und Verbänden öffentlich darzustellen.
Im Handbuch des Erlanger Stadtrates wurden nun mehr die wichtigsten Personendaten zusammengeführt, die auch ersichtlich werden lassen, zu welchen beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen eine Verbindung besteht.
Dies verdeutlicht die bisherige Praxis und Beachtung von Art. 49 der Bay.GO "Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung":
"Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grade oder einer vom ihm Kraft Gesetzes oder mit Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat."
Zweck der Befangenheitsvorschrift ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine am Wohl der Allgemeinheit orientierte und unvoreingenommene Kommunalverwaltung zu stärken. Hieraus folgt, dass Stadtratsmitglieder in Sachzusammenhängen, die sich eventuell ergeben können, jeweils der Stimme zu enthalten haben und dies auch bei den Beratungen dadurch deutlich machen, dass sie sich nicht beteiligen.
Das Bürgermeister- und Presseamt wird die vorliegende Übersicht künftig aktualisieren und bei Veränderungen insbesondere jeweils zu Beginne einer neuen Wahlperiode des Erlanger Stadtrates ergänzen.
Damit kommt der Erlanger Stadtrat dem Bedürfnis nach öffentlicher Transparenz nach wie dies auch von der Organisation Transparency International als Vorschlag für einen Ehrenkodex für Funktionsträger in Kommunen angeregt wird. Der Stadtrat Erlangen trägt damit zur Bürgernähe und Transparenz bei und dokumentiert die beruflichen und auch nebenberuflichen bzw. ehrenamtlichen Aufgaben und Zuständigkeiten seiner Mitglieder.