Melderegisterauskunft - "rund um die Uhr" !
Allgemeine Informationen
Melderegisterauskünfte können schriftlich, persönlich in Raum 115 im Rathaus oder kostengünstiger mittels unseres eDienstes beantragt werden. Telefonische Auskünfte oder Auskünfte per eMail sind aus Datenschutz-gründen nicht möglich.
Die Kosten für eine Auskunft hängen von der Art der Auskunft und dem Antragsweg ab.
Es muss kein Grund für die Anfrage angegeben werden, allerdings können Auskünfte aus dem Melderegister nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann (Angabe von Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum oder die letzte bekannte Adresse in Erlangen).
Die Stadt Erlangen übernimmt keine Gewähr, dass die gesuchte Person tatsächlich in der mitgeteilten Wohnung wohnt.
Einfache Melderegisterauskunft
Mit der Anfrage "einfache Melderegisterauskunft" erhalten Sie
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den aktuellen Vor- und Familiennamen
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ggf. den Doktorgrad
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und Anschriften
einzelner Einwohner.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Mit der Anfrage "erweiterte Melderegisterauskunft" erhalten Sie weitere persönliche Daten eines Einwohners (zum Beispiel Staatsangehörigkeit, Familienstand und andere). Diese Daten werden allerdings nur in Ausnahmefällen mitgeteilt, wenn der Anfragende für die gewünschte Information ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Wir empfehlen deshalb die persönliche Vorsprache.
Auskunftssperre (in welchen Fällen Sie die gewünschte Auskunft nicht bekommen)
Eine Melderegisterauskunft über eine Person ist von der Meldebehörde zu verweigern, wenn der Gesuchte der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm aus einer Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Näheres zur Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren siehe link "Dienstleistungen" unten.
Antragswege, Gebühren und Zahlungswege für Melderegisterauskünfte
1. Melderegisterauskunft "rund um die Uhr" mittels eDienst:
- nur für einfache Melderegisterauskünfte möglich
- Gebühr 8 €
- Lastschrift-Einzug obligatorisch
- Ihr Vorteil gegenüber der schriftlichen Anfrage:
Sie zahlen nur im Trefferfall und sparen 2 €
Hinweis: Mit der Abwicklung des eDienstes haben wir die Fa. komuna GmbH, Wallerstraße 2, 84032 Altdorf, beauftragt. Es entstehen für Sie dadurch keine zusätzlichen Kosten. Die Firma komuna wird von uns als vertrauenswürdig eingestuft. Für die Vereinnahmung der Gebühr setzen wir das Elektronische Lastschriftverfahren für Behörden ELBe® ein.
2. Melderegisterauskunft schriftlich oder durch persönliche Vorsprache:
- einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte möglich
- Anschrift / Kontakt nebenstehend
- Gebühr 10,00 € je einfacher Auskunft aus dem aktuellen Datenbestand
- Gebühr 15,00 € je erweiterter Auskunft oder bei erforderlicher Archivrecherche
Zahlungswege bei schriftlicher Anfrage:
Fügen sie bitte Ihrer schriftlichen Anfrage die Auskunftsgebühr in Form eines Verrechnungsschecks bei. Alternativ können Sie auch unter Angabe Ihrer Bankverbindung einem Lastschrifteinzug zustimmen. Bitte keine Vorabüberweisungen! Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, hat der Anfragende die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Zahlungsweg bei persönlicher Vorsprache:
bar oder ec-Karte
Antragswege für häufige Melderegisteranfragen (Power-User)
Private Großkunden (Banken, Sparkassen, Inkassobüros, Rechtsanwälte und andere) können sich durch Abschluss einer Nutzungsvereinbarung (siehe unten) für die Online-Melderegisterauskunft der Stadt Erlangen berechtigen lassen, um einfache Melderegisterauskünfte fallweise mittels Web-Browser rund um die Uhr abrufen zu können. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich. Es wird eine Gebühr in Höhe von 8 Euro je Auskunft erhoben.
Rechtsgrundlage
Art. 31 Meldegesetz (MeldeG)
Dienstleistungen der Stadt