Begünstigt sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB oder Maßnahmen, die der Erhaltung und Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll.Voraussetzung ist, dass sich das Anwesen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindet und dass die Maßnahme vor Beginn mit dem Sachgebiet für Stadterneuerung abgestimmt wurde.