Stadterneuerung
Bei der Stadterneuerung geht es um städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorbereitet und durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und Funktionsschwächen. Dazu gehören zum Beispiel mangelhafte Bausubstanz, Grün- und Freiraumdefizite oder fehlende Entwicklungsmöglichkeiten. Leitprogramm für die Finanzierung der Stadterneuerung ist die Städtebauförderung.
Als neue Aufgabe der Städtebauförderung gibt es seit 1999 die Bund-Länder-Initiative „Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf-die Soziale Stadt“. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt nach dem Baugesetzbuch (§ 171e Maßnahmen der Sozialen Stadt) dann vor „wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete (.......) handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf“. Seit dem Jahr 2004 werden die beiden Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ in diesem Städtebauförderprogramm geführt und gefördert.
Drastische Mittelkürzungen seitens des Bundes betreffen aktuell im Bereich der Städtebauförderung besonders das Programm „Soziale Stadt“. Auf Empfehlung der Regierung von Mittelfranken und in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde beschloss die Stadt Erlangen rückwirkend ab dem 01.01.2011 einen Wechsel zum Städtebauförderprogramm „ Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ läuft zum 31.12.2011 aus. Nahezu alle bisherigen Handlungsfelder und Maßnahmen, die in den Erlanger Sanierungsgebieten begonnen und geplant wurden, können somit weitergeführt werden.
Die Finanzhilfen sind u.a. für die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche, die durch Funktionsverluste insbesondere gewerblichen Leerstand betroffen sind. Es sind Maßnahmen zur Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben geplant. Konzeptionelle Grundlagen dafür sind in Erlangen u.a. das 2009 durch den Stadtrat beschlossene Entwicklungskonzept für die öffentlich-kulturellen Gebäude in der Innenstadt und das 2011 beschlossene städtebauliche Einzelhandelskonzept. Zum Selbstverständnis der Stadterneuerung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger am Stadterneuerungsprozess intensiv zu beteiligen und weitere Akteure wie Initiativen, Vereine, Verbände, Kirchen, Schulen etc. in die Vorhaben der Innenstadtentwicklung einzubeziehen.

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