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Verkehrswertgutachten



Der örtlich zuständige Gutachterausschuss erstellt auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten Verkehrswertgutachten für z.B.

  • Bebaute und Unbebaute Grundstücke: Wohnen, Gewerbe
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Pacht- und Mietwerte
  • Rechte an Grundstücken

Das Gutachten wird nach Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen vom Gutachterausschuss – meist als Kollegialgremium in der Besetzung mit drei Gutachtern – in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Der Beschluss wird mit Stimmenmehrheit gefasst.

Das Ergebnis des Gutachtens ist der Verkehrswert (Marktwert), der sich gem. §194 BauGB wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Für die Erstattung des Gutachtens werden Gebühren und Auslagen erhoben, die im § 16 der GutachterausschussV geregelt sind.

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