Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V.
ARWO Betreuungsverein
Am Anger 2
91052 Erlangen
Anger/Rathenau
Angebot
Volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht oder nicht ohne fremde Hilfe erledigen können, weil sie altersverwirrt · psychisch krank geistig behindert oder körperlich schwer behindert sind, erhalten durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter (früher als Vormund bezeichnet).
Die genauen Aufgaben eines Betreuers legt das Vormundschaftsgericht in jedem Einzelfall gesondert fest.
Das Gesetz spricht vom sogenannten Aufgabenkreis oder Wirkungsbereich.
Mögliche Wirkungsbereiche sind:
- Gesundheitsfürsorge
- Behördenangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögensverwaltung