Sie haben Javascript deaktiviert und können somit nicht alle Funktionen dieser Website benutzen. Um Ihnen ein bestmögliches Surferlebnis zu ermöglichen, sollten Sie Javascript in Ihrem Browser aktivieren.
Weiterführende Informationen
Für Wasser, das auf dem Grundstück verbraucht und nicht in den Kanal eingeleitet wird (z.B. Gartenwasser), muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden.
» mehr lesen
Aus rechtlichen Gründen war die Stadt Erlangen verpflichtet, die getrennte Abwassergebühr einzuführen. Ziel der Neuregelung ist die verursachergerechtere Verteilung der Abwasserentsorgungskosten. Die früher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Behandlung von Schmutzwasser als auch die Kosten für die Ableitung des Niederschlagswassers abdeckte, ist seit dem 1. Januar 2015 in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
» mehr lesen
Dienstleistungen der Stadt