Rechnungswesen und Objektverwaltung
(241-1)
Übergeordnete Dienststelle :
Kaufmännisches Gebäudemanagement
Kleines Rathaus
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Etage/Raum: 202
Tel +49 (0) 9131 86 2538
Fax +49 (0) 9131 86 2991
Öffnungszeiten
Mo |
8 - 12 und 14 - 18 Uhr |
Di |
8 - 12 Uhr |
Mi |
geschlossen (Termine nach Vereinbarung) |
Do |
8 - 14 Uhr |
Fr |
8 - 12 Uhr |
Aktuelle Regelung des Publikumsverkehrs
In den städtischen Dienststellen sind Vorsprachen derzeit nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Dieser kann in den Ämtern per E-Mail oder telefonisch vereinbart werden. Lediglich die Abteilung Allgemeine Bürgerdienste und Wahlen im Erlanger Rathaus kann seit 18. Mai 2020 wieder ohne vorher vereinbarten Termin besucht werden. Konkret sind die Bereiche Meldebehörde, Pass- und Ausweisbehörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde zu den bekannten Publikumsverkehrszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr; Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) geöffnet.
Die Stadt weist darauf hin, dass aufgrund der geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben immer nur einer bestimmten Anzahl von Personen zugleich der Zugang gewährt werden kann. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb weiterhin darum gebeten, nur in dringenden Fällen die Dienststellen aufzusuchen, möglichst alleine zu kommen und analog zur Maskenpflicht des Freistaats Bayern ebenfalls eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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Leitung: Silke Falk
Ziel des kaufmännischen Gebäudemanagements ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Gebäudebetriebs. Zur Erreichung dieses Ziels erfolgt im Sachbereich Rechnungswesen die gebäudebezogene Objektbuchhaltung. Hier werden Daten verarbeitet, die für die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen erforderlich sind und ein Immobiliencontrolling über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie von der Planung bis zur Verwertung nach der Nutzungsphase ermöglichen.
Zu den Schwerpunkten des Sachbereichs Objektverwaltung gehören neben der Verwaltung des städtischen Gebäudebestandes die Deckung der Flächenbedarfe städtischer Dienststellen. Dies geschieht z. T. durch die Anmietung geeigneter Immobilien. Gebäudeflächen im Eigentum der Stadt, die für die städtischen Dienststellen nicht nutzbar sind, werden vermietet.
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