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Weiterführende Informationen
Der Infopoint im Rathaus Erlangen dient als erste Anlaufstelle für alle Neuzugewanderten (Migranten oder Geflüchtete) und hilft bei der Orientierung im großen und oft verwirrenden Labyrinth der Behörden und Ämter.
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Für notwendige Leistungen zur Pflege, die mit den vorrangigen Mitteln aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger zu beantragen.
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Für Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
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Hier finden Sie Informationen über den Rundfunkbeitrag und die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung.
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Für wen besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Welche Leistungen werden gewährt?
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Die Flüchtlings- und Integrationsberatung bietet Beratung und Unterstützung für Migrantinnen und Migranten in Erlangen an. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Förderung von Integration und Orientierungshilfe für Neuzuwanderer in Erlangen.
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Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung können auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
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Kriegsopferfürsorge ist zu gewähren an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, soweit das Einkommen nicht für den zusätzlichen Bedarf ausreicht.
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Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind und die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken können, haben die Möglichkeit, Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen.
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Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, decken können, haben die Möglichkeit, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu beantragen.
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Dienstleistungen der Stadt