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Weiterführende Informationen
Die erforderlichen Kosten für eine Bestattung können auf Antrag vom Sozialamt übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
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Für notwendige Leistungen zur Pflege, die mit den vorrangigen Mitteln aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege beim Sozialhilfeträger zu beantragen.
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Kriegsopferfürsorge ist zu gewähren an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, soweit das Einkommen nicht für den zusätzlichen Bedarf ausreicht.
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