Zugang zu Fördereinrichtungen
Die Notwendigkeit / den Sinn der Förderung Ihres Kindes in einer Sondereinrichtung sollten Sie zunächst mit Fachleuten erörtern. Im Jugendamt stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
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die Jugend- und Familienberatung sowie
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die Sozialen Dienste
Das Sachgebiet Spiel- und Lernstuben des Jugendamtes kann Ihnen speziell zu diesen Einrichtungsarten Auskunft geben .
Nach Beratung
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durch einen Kinderarzt
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in einer psychotherapeutischen Praxis
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in der Jugend- und Familienberatungsstelle oder
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beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes
wird man Sie im Bedarfsfall gezielt an die geeignete/n Einrichtung/en verweisen - eine "freie Auswahl" wie bei einem (Regel-)Kindergarten ist daher nicht möglich. Deshalb finden Sie hier auch KEINE Liste der schulvorbereitenden Einrichtungen (SVEs) und heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs).
14.04.2014