Gewässerschutz
Aufgabe der Unteren Wasserrechtsbehörde und der kommunalen Wasserwirtschaft ist der Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Die Gewässer sind nachhaltig zu bewirtschaften, insbesondere mit dem Ziel ihre Funktions- und Leistungsfähigkeit als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Gewässer sind zum Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihr auch im Interesse Einzelner zu nutzen. Nutzungsmöglichkeiten insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung sind zu erhalten oder zu schaffen. An oberirdischen Gewässern sind so weit wie möglich natürliche und schadlose Abflussverhältnisse zu gewährleisten und insbesondere durch Rückhaltung des Wassers in der Fläche der Entstehung von nachteiligen Hochwasserfolgen vorzubeugen. Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.
Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher - Wiederherstellung Röttenbach
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Doktorsweiher - ökologische Aufwertung zur Ausgleichsbilanzierung
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Füttern schadet Gewässern und Tieren und führt zu Verunreinigungen des Gewässers.
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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, hat mit Schreiben vom 28. Februar 2017 die wasserrechtliche Planfeststellung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung von Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach (Gewässer II. Ordnung) beantragt.
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Auf Grundlage der vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg erstellten Unterlagen beabsichtigt die Stadt Erlangen das neu berechnete Überschwemmungsgebiet der Regnitz durch Verordnung amtlich festzusetzen.
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Erlangen kann als Stadt an Regnitz, Schwabach, Aurach und Seebach grundsätzlich von Hochwasserereignissen betroffen werden.
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Im Stadtgebiet Erlangen wurden für die Regnitz, die Schwabach, die Aurach und den Seebach die Überschwemmungsgebiete berechnet und in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt. Mit dieser Bekanntmachung gelten die als Überschwemmungsgebiete dargestellten Flächen als vorläufig gesichert. Damit sind Rechtswirkungen verbunden.
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Bohranzeigepflichtige Vorhaben sind z.B. Baugrunduntersuchungen, Versuchs-/Aufschlussbohrungen, Ausbau von Grundwassermessstellen, Erdarbeiten im Grundwasserschwankungsbereich oder sonstige Aufschlüsse des Grundwassers.
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Wasserrechtliche Genehmigungen können hier beantragt werden.
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Hier finden Sie alle wichtige Informationen über Erdwärmesondenbohrungen
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Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Brunnen, Grundwasser-Wärmepumpen-Anlagen und zur Gartenbewässerung.
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Lagerung von Heizöl ist beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen sechs Wochen im Voraus anzuzeigen (§ 40 AwSV).
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Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind verschiedene Anforderungen zu beachten.
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Ihr Ansprechpartner in allen baurechtsnahen Angelegenheiten der Wasserwirtschaft.
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In zwei Wasserschutzgebieten mit einer Gesamtfläche von 2.662 Hektar wird das Erlanger Trinkwasser gewonnen.
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