Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Festsetzung von
Abwassergebühren (Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren)
Schmutzwassergebühr
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 90152 Erlangen, stadt@stadt.erlangen.de; Tel. 09131/86-0.
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, datenschutz@stadt.erlangen.de, Tel. 09131/86-2321 bzw. 86-2273.
3. Zwecke und Rechtgrundlagen der Verarbeitung
a. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Festsetzung und Erhebung von Schmutzwassergebühren durch die Stadt Erlangen zu ermöglichen.
b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 10 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (BGS/EWS) verarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Erlanger Stadtwerke als unser Verwaltungshelfer, um weitere zur Gebührenfestsetzung benötigte Daten (z.B. Wasserverbrauch) verarbeiten zu können
- die Stadtkämmerei, um die festgesetzten Gebühren einzuziehen (ggf. incl. Mahnung und Vollstreckung)
- Meldestellen anderer Kommunen, falls eine Adressermittlung gemäß Meldegesetz erforderlich ist
- Nachlassgerichte, falls Erben zu ermitteln sind.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bis längstens 10 Jahre nach Beendigung der Gebührenerhebung gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
· Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
· Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
· Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
· Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Erlangen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel.: 089 212672-0, Fax: 089 212672-50; E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2, 8 KAG in Verbindung mit §§ 90 ff. Abgabenordnung (AO).
Niederschlagswassergebühr
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Stadt Erlangen, Rathausplatz 1, 90152 Erlangen, stadt@stadt.erlangen.de; T. 09131/86-0)
2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten
Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, datenschutz@stadt.erlangen.de, Tel. 09131/86-2321 bzw. 86-2273.
3. Zwecke und Rechtgrundlagen der Verarbeitung
a. Zwecke der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Festsetzung und Erhebung von Schmutzwassergebühren durch die Stadt Erlangen zu ermöglichen.
b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 11 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen (BGS/EWS) verarbeitet.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Stadtkämmerei, um die festgesetzten Gebühren einzuziehen (ggf. incl. Mahnung und Vollstreckung)
- Meldestellen anderer Kommunen, falls eine Adressermittlung gemäß Meldegesetz erforderlich ist
- Nachlassgerichte, falls Erben zu ermitteln sind.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bis längstens 10 Jahre nach Beendigung der Gebührenerhebung gespeichert.
6. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
· Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
· Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
· Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
· Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Erlangen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München
Tel.: 089 212672-0, Fax: 089 212672-50; E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 2, 8 KAG in Verbindung mit §§ 90 ff. Abgabenordnung (AO).
06.07.2018