Behindertenparkplätze, Parkerleichterungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung
Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gibt es eine Reihe von Parkerleichterungen. So können unter anderem Personen, bei denen das Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, einen Parkausweis beantragen.
Parkausweise können bei der Stadt Erlangen im Rathaus an der Infotheke beantragt werden. Sie sind gebührenfrei. Parkausweise können auch dann ausgestellt werden, wenn der schwerbehinderte Mensch selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen er als Beifahrer teilnimmt.
Flyer "Parkerleichterungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung"
Die Behindertenberatung der Stadt Erlangen hat einen neuen Flyer zum Thema Parkerleichterungen für Menschen mit einer Schwerbehinderung herausgegeben. Er liefert nähere Informationen zu folgenden Fragen:
- Welche Parkausweise gibt es für schwerbehinderte Menschen?
- Wer kann einen Parkausweis erhalten?
- Welche Rechte sind mit den verschiedenen Parkausweisen (internationaler blauer, orangefarbener und dunkelblauer Parkausweis) verbunden?
- Welche Parkerleichterungen gibt es noch?
Den Flyer finden Sie unter den Downloads. Er liegt auch in der Behindertenberatung und an der Infotheke des Bürgeramtes der Stadt Erlangen aus.
Behindertenparkplätze in Erlangen
Im Stadtgebiet von Erlangen sind 189 Behindertenparkplätze ausgewiesen.
[zur Suche: 'Strassenname' + ggf. 'Hausnummer' + 'Erlangen' eingeben - Beispiel: "Schuhstr. 40 Erlangen"]
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09.08.2018