Zweckentfremdungssatzung
Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
Die Situation auf dem Erlanger Wohnungsmarkt ist seit Jahren angespannt. Insbesondere die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot. Immer mehr Haushalte haben Probleme, sich in Erlangen angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
Der Stadtrat hat daher eine Zweckentfremdungsverbotssatzung beschlossen. Die Satzung stellt Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt, bei denen Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Ziel ist es, aktuell zweckfremd genutzten Wohnraum wieder dem freien Wohnungsmarkt zuzuführen.
Zweckfremde Nutzung kann sein:
- die gewerbliche oder berufliche Nutzung von Wohnraum
- eine ungenehmigte Vermietung als Ferienwohnung
- Leerstand
- Abriss
Seit dem Inkrafttreten der Satzung der Stadt Erlangen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum zum 07.02.2020 ist die Nutzung von Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken im gesamten Stadtgebiet Erlangen genehmigungspflichtig.
Der Antrag für eine Zweckentfremdung von Wohnraum muss mit dem nachstehenden Formular beantragt werden. Hierbei können Gebühren entstehen!
Zweckentfremdungsantrag
Die Satzung der Stadt Erlangen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum finden Sie hier: (Zweckentfremdungsverbotssatzung - ZwEVS)
Zweckentfremdungsverbotssatzung
Informationen zum Thema finden sich auch auf der Internetseite der Bayerischen Staatskanzlei:
Bayerisches Zweckentfremdungsgesetz (ZwEWG)