Rauch- und Alkoholverbot auf Kinderspielplätzen
Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz und die städtische Grünanlagensatzung untersagen das Rauchen auch auf Kinderspielplätzen
Das Gesundheitsschutzgesetz ist seit 1. Januar 2008 in Kraft und damit auch das Rauchverbot auf allen Kinderspielplätzen.
Entsprechend den Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes hat die Stadt Erlangen nun auch die städtische Grünanlagensatzung angepasst.
§ 2 Absatz 2 der Grünanlagensatzung ist wie folgt geändert worden:
(2) Den Benutzern ist untersagt,
....
7. auf Spielplätzen zu rauchen oder Alkohol zu
konsumieren.
Verstöße können mit Platzverweisen und/oder Geldbußen geahndet werden.
26.06.2008