Beschreibung
Mit dem Bauantrag wird die Erteilung einer Baugenehmigung für baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben beantragt.
Voraussetzungen
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare, die z. B. im Schreibwarenhandel oder online (s. Links) erhältlich sind, zu stellen. Er ist mit den erforderlichen Unterlagen (u. a. Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnungen, usw.) bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (s. Art. 61 BayBO) unterschrieben sein.
Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag in Abstimmung mit den anderen betroffenen Dienststellen der Stadtverwaltung und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens zwischen 1 v. T. und 4 v. T.) der Baukosten. Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird.
Rechtsgrundlagen
Bauvorlagenverordnung
Bayer. Bauordnung
03.05.2019