Beschreibung
Führungszeugnisse werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den verschiedenen Arten von Führungszeugnissen (siehe Links).
Neu: Falls Sie über einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltsttitel mit eingeschalter online-Ausweisfunktion und das entsprechende Lesegerät bzw. über ein NFC-fähiges Android-Smartphone verfügen, können Sie Ihr Führungszeugnis über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ) anfordern. Aus aktuellem Anlass weisen wir aber darauf hin, dass die Online-Beantragung von Führungszeugnissen im Internet ausschließlich über dieses amtliche Online-Portal möglich ist. Es ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar (siehe auch Links). Anderslautende Internetadressen, unter denen dem Anschein nach Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. Dort vermeintlich gestellte Anträge sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht“.
Wenn Sie das Führungszeugnis nicht online beantragen können, müssen Sie den Antrag grundsätzlich persönlich beim Bürgeramt der Stadt Erlangen stellen. Für die Beantragung ist es Voraussetzung, dass Sie in Erlangen gemeldet sind. Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben, weil Sie Ihre Identität und ggf., wenn Sie als gesetzlicher Vertreter (Elternteil, Vormund, Betreuer) handeln, auch Ihre Vertretungsbefugnis nachweisen müssen. Eine Bevollmächtigung, z. B. des Ehegatten, ist nicht möglich. Ein Antragsformular müssen Sie bei der persönlichen Vorsprache vorab nicht ausfüllen.
Eine Ausnahme von der persönlichen Vorsprache ist dann möglich, wenn Sie einen noch gültigen Personalausweis/Reisepass, der von der Stadt Erlangen ausgestellt ist, besitzen. Dann genügt die Übersendung des unterschriebenen Formulars mit Kopie des Identitätsdokuments per Post ohne Beglaubigung.
Für ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Sie die schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt (siehe auch Downloads & Formulare).
Hinweis: Vereine müssen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt die erweiterten Führungszeugnisse ihrer Ehrenamtlichen einsehen. Damit stellen sie sicher, dass keine einschlägig vorbestraften Personen tätig sind. Diese Einsichtnahme kann der Verein/Verband selbst durchführen. Einsichtnahmen und Beratung können jedoch auch über den Stadtjugendring erfolgen. Mehr Information siehe Links.
Fristen/Bearbeitungszeit:
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Justiz für ein Führungszeugnis liegt derzeit bei mindestens 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Antrag durch gesetzl. Vertreter: Geburtsurkunde der vertretenen Person bzw. Bestallungsurkunde
- Angaben zum Verwendungszweck
- ggf. Aktenzeichen und Adresse der Behörde, die das Führungszeugnis anfordert
- ggf. Aufforderung zur Vorlage eines "erweiterten Führungszeugnises" nach § 30a BZRG (siehe auch Formulare)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Bundeszentralregistergesetz
03.07.2020