Auskunft erteilt Frau Schmitt unter Tel. 86-3135
Wer Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis.
Der Antrag ist bei der Ordnungsbehörde zu stellen und kann nur nach einer erfolgreichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt Ansbach genehmigt werden. Gleiches gilt für diejenigen, die nur heilkundlich-psychotherapeutisch oder physiotherapeutisch tätig werden wollen.
Welche Unterlagen beizufügen sind, kann dem Antrag (siehe unten) entnommen werden.
Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen.
Nähere Auskünfte erteilt das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Tel. 86-3135.
24.08.2020