Auskunft erteilt Frau Böhmer, Tel. 86-2495
Voraussetzungen:
- Nachweis einer im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetz (BJagdG)
bestandenen deutschen Jägerprüfung
- Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzen
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung
- Mindestalter
Bei der Erteilung des Jagdscheines muss der Antragssteller persönlich bei der für den Hauptwohnstitz zuständigen unteren Jagdbehörde vorsprechen. Wegen der vorherigen Überprüfung der jagdrechtlichen Zuverlässigkeit und der Anforderung sonstiger Unterlagen wird eine vorherige telefonische Anfrage empfohlen.
Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Erlangen haben, bringen Sie zur Beantragung des Jagdscheines folgendes mit:
- Zuletzt ausgestellten Jagdschein
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
- Bei der erstmaligen Erteilung des Jagdscheines in Erlangen Nachweis einer o.g.
Jägerprüfung
- ein Passbild aus neuester Zeit
- Personalausweis oder Reisepass
Verwaltungsgebühr und Jagdabgabe (diese sind bei der Antragstellung bar zu bezahlen)
- Einjahresjagdschein 60,00 Euro
- Dreijahresjagdschein 150,00 Euro
Für die Erteilung eines Ausländerjagdscheines oder sonstigen Jagdscheines gelten besondere Bestimmungen.
22.01.2021