Kfz-Zulassung: Halter- und/oder Standortwechsel bei gebrauchten Kraftfahrzeugen
Beschreibung
Ein echter Mehrwert des Erlanger Bürgeramtes: Sie sparen Wege und Zeit!
Ob Sie innerhalb Erlangens umgezogen sind oder von außerhalb zuziehen: das Bürgeramt ist immer die richtige Adresse - nicht nur um ihre Wohnung an- oder umzumelden, sondern auch um Fahrzeugpapiere und ggf. Kennzeichen ändern zu lassen.
Auch wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben, stellt Ihnen das Bürgeramt die notwendigen Fahrzeugdokumente aus, und zwar unabhänig davon, ob das Fahrzeug bisher innerhalb oder außerhalb Erlangens zugelassen war.
Seit 2007 können Privatpersonen ihr Fahrzeug nur noch am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung zulassen. Für Fahrzeuge von Unternehmen ist die Zulassungsbehörde am Ort des Hauptsitzes oder einer Niederlassung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Standortwechsel innerhalb Erlangens: Der Halter zieht innerhalb Erlangens um.
- Personalausweis des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Halterwechsel innerhalb Erlangens: Das Fahrzeug ist in Erlangen zugelassen. Das Fahrzeug wird auf einen neuen Halter umgeschrieben:
- Personalausweis des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. 7-stellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat des Halters für den Einzug der Kfz-Steuer (siehe "Downloads")
- ggf. Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten (siehe "Downloads")
Standortwechsel von außerhalb nach Erlangen: Das Fahrzeug war bisher außerhalb Erlangens zugelassen (mit oder ohne Halterwechsel):
- Personalausweis des Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigungskarte bzw. 7-stellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
- gültige Hauptuntersuchung
- alle Kennzeichenschilder
- SEPA-Lastschriftmandat des Halters für den Einzug der Kfz-Steuer (siehe "Downloads")
- ggf. Vollmacht, Ausweis des Bevollmächtigten (siehe "Downloads")
- Sonderfall Kennzeichenmitnahme: Seit 1.1.2015 gilt bundesweit, dass bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das bisherige Auto-Kennzeichen beibehalten werden kann. Die Antragsteller müssen allerdings wie bisher in der Zulassungsbehörde des neuen Wohnortes vorsprechen und sich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausstellen lassen. Neben der alten Zulassungsbescheinigung Teil I muss eine neue eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) zur Zulassungsbehörde mitgebracht werden. Die Vorlage des Teils II der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugbrief) ist dagegen nicht mehr erforderlich. Kennzeichenbeibehalt ist nur möglich bei Umzug mit zugelassenem Fahrzeug und gleichem Halter.
Kosten
- Standortwechsel innerhalb Erlangens: 12,60 €
- Halterwechsel innerhalb Erlangens: 19,90 €
- Standortwechsel von außerhalb nach Erlangen: 28,30 € bis 30,40 €
- ggf. weitere Gebühren und Auslagen, z. B. für neue Fahrzeugpapiere 8,70 €, Wunschkennzeichen 10,20 €, etc.
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Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
21.11.2019