Antrag auf Melderegisterauskunft
Wenn Sie eine Person suchen, die Ihrer Kenntnis nach in Erlangen wohnt oder gewohnt hat, können Sie eine Melderegisterauskunft beantragen.
Auskünfte im Zusammenhang mit Ahnen- und Familienforschungen sowie Erbenermittlungen aus archivierten Meldekarteien (betreffend Einwohnerinnen und Einwohner, die vor dem 01.04.1985 verzogen oder verstorben sind) werden ausschließlich vom Stadtarchiv erteilt (siehe Kontakt).
Für alle übrigen Anfragegründe (z. B. aktuelle Adressauskünfte, Auskünfte im Rahmen der Rentenantragstellung, Forderungsmanagement) ist das Bürgeramt zuständig. Dazu nachfolgende Hinweise:
Die Auskunft wird erteilt, wenn
- die in der Anfrage genannten Daten zu einer eindeutigen Identifikation der gesuchten Person führen,
- bei der Verwendung der Daten zu gewerblichen Zwecken diese Zwecke in ausreichender Weise angegeben sind (z. B. Forderungsmanagement) und
- bei einer Verwendung der Daten zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels die hierfür erforderliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht für gewerbliche, sondern für gemeinnützige Werbezwecke, z. B. Vereinswerbung, verwendet werden sollen.
Die Auskunft enthält folgende Daten:
- den aktuellen Vor- und Familiennamen
- ggf. den Doktorgrad
- derzeitig gemeldete Anschriften
- ggf., dass die Person verstorben ist.
Antragswege, Gebühren und Zahlungswege
- Online - bayernweite Suche einschließlich Erlangen
Gebühr 9,52 € (Zahlverfahren: Kreditkarte)
- Online - Suche ausschließlich in Erlangen
Gebühr 8 € (Zahlverfahren: Lastschrift, Kreditkarte oder Giropay)
- Per Post oderFax ; eine persönliche Vorsprache ist derzeit nicht möglich
bitte Formular verwenden (siehe Downloads & Formulare)
Gebühr 10,00 € je einfacher Auskunft aus dem aktuellen Datenbestand
Gebühr 15,00 € je einfacher Auskunft aus dem archivierten Datenbestand
Zahlungswege
bei schriftlicher Anfrage oder Fax:
Fügen sie bitte Ihrer Anfrage die Auskunftsgebühr bar oder in Form eines Verrechnungsschecks bei. Bitte keine Vorabüberweisungen!
bei persönlicher Vorsprache:
bar oder ec-Karte
Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, hat der Anfragende die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft
In Ausnahmefällen können über die "einfache Melderegisterauskunft" hinaus weitere Daten mitgeteilt werden, wenn der Anfragende für die gewünschte Information ein berechtigtes Interesse hat. Das berechtigte Interesse ist glaubhaft zu machen, z. B. durch einen Schuldtitel, Bescheid, etc. Wir bitten um persönliche Vorsprache oder ausführliche schriftliche Schilderung unter Beifügung von geeigneten Nachweisen. Die Gebühr für eine "erweiterte Melderegisterauskunft" beträgt 15,00 Euro.
Antragswege bei sehr häufigen Melderegisteranfragen
Institutionen, die sehr häufig Melderegisterauskünfte nachfragen (z. B. Banken, Sparkassen, Inkassobüros, Rechtsanwälte und andere), können sich durch Abschluss einer Nutzungsvereinbarung für die Online-Melderegisterauskunft der Stadt Erlangen registrieren lassen, um einfache Melderegisterauskünfte online und gegen Rechnung abrufen zu können. Die Rechnungsstellung erfolgt einmal jährlich. Es wird eine Gebühr in Höhe von 8 Euro je Auskunft erhoben. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Geyer, Telefon 09131/862208.
Rechtsgrundlagen
§§ 44 ff Bundesmeldegesetz
10.06.2020