Arbeitslosengeld II – Höhe des Regelbedarfs
Der Regelbedarf umfasst insbesondere die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsenergie, Bedarfe des täglichen Lebens und Beziehungen zur Umwelt und zur Teilnahme am kulturellen Leben. Dieser Bedarf beträgt ab 01.01.2020 für
Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende / Alleinerziehende -- 446,00 €
Regelbedarfsstufe 2: Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften -- 401,00 €
Regelbedarfsstufe 3: Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen -- 357,00 €
nicht erwerbstätige Erwachsenen unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern -- 357,00 €
Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche von 14 bis 17 Jahren -- 373,00 €
Regelbedarfsstufe 5: Kinder von 6 bis 13 Jahren -- 309,00 €
Regelbedarfsstufe 6: Kinder von 0 bis 5 Jahren -- 283,00 €
07.01.2021