Sie können sich bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen für die Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung in Erlangen vormerken lassen (auf Antrag, Antragsgebühr zehn Euro) oder eine Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung für andere Städte und Landkreise erhalten. Bitte beachten Sie: Nicht jede Stadt oder Gemeinde ist verpflichtet, eine von der Stadt Erlangen ausgestellte Wohnberechtigungsbescheinigung anzunehmen. Es wird daher empfohlen, bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes nachzufragen, ob Wohnberechtigungsbescheinigungen anderer Städte/Gemeinden angenommen werden.
Weitere Informationen siehe unten: Dienstleistungen Allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigung und Wohnungsvermittlung
04.04.2011