Bildung und Teilhabe – Allgemeine Informationen
Welche Leistungen gibt es?
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:
- Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten sowie ein- und mehrtägige Fahrten der Kindertageseinrichtung (z.B. Krippe, Kindergarten, Tagespflege, Hort, Lernstube)
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- ergänzende angemessene Lernförderung
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o.ä.)
Wer kann die Leistungen beantragen?
Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht für
- Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV)
- Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ein Anspruch kann auch bestehen, wenn der laufende Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen bestritten werden kann, dieses aber nicht oder nur teilweise zur Deckung der Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe ausreicht.
Bei wem kann ich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?
Leistungen für Bildung und Teilhabe werden auf Antrag gewährt. Für jedes Kind ist dabei ein eigener Antrag zu stellen.
Leistungsberechtigte können sich an die Zentrale Stelle für Bildung und Teilhabe der Stadt Erlangen wenden. Bitte legen Sie bei der Antragstellung Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid vor.
Zuständigkeit
(Nachname des Kindes)
|
Sachbearbeiter |
Telefon
(09131) |
Zimmer
(5. OG) |
A - Go |
Frau Pietsch |
86-2459 |
413 |
Gp - Mo |
Frau Felske |
86-1930 |
413 |
Mp - We |
Frau Hartwig |
86-1932 |
412 |
Wf - Z |
Frau Naukamm |
86-2539 |
412 |
Rechtsgrundlagen
Die Leistungen werden gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. § 34 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) gewährt.
08.10.2020