E - Mobilität in Erlangen
Die Stadt Erlangen bearbeitet und gestaltet in Zusammenarbeit mit den ESTW und Dritten Elektromobilität differenziert und zielgerichtet.
Der Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur bildet einen wichtigen Baustein zur Etablierung der Elektromobilität. Durch das 2015 eingeführte Elektromobilitätsgesetz (EmoG) haben die Kommunen die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen und somit nun auch das Laden im öffentlichen Raum zu gestatten. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans wurde daher die Förderung von Elektroladeinfrastruktur in Erlangen untersucht und ein Konzept zur Errichtung von öffentlichen Ladesäulen abgestimmt
Ein weiterer Baustein sind Elektrokleinstfahrzeuge. Im Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten, somit sind Elektrotretroller im Straßenverkehr zugelassen. Für eine stadtverträgliche und verkehrssichere Nutzung sowie zur Steuerung des Angebotes kooperiert die Stadt mit Anbietern von Verleihsystemen.
Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten hat die Stadt Erlangen mit den Anbietern von Verleihsystemen einen Kooperationsvertrag geschlossen, mit dem Ziel für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung zu sorgen.
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Weitere Informationen zur Elektromobilität in Erlangen