Corona-Virus – Unterstützung für betroffene Unternehmen
Überbrückungshilfe des Bundes
+++ Wichtig: Die Beantragung der zweiten Pase der Überbrückungshilfe II ist bis zum 31. März 2021 möglich. Mehr dazu unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ +++
Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Monate September bis Dezember 2020, Anträge können bis 31. März 2021 gestellt werden, die Frist wurde um zwei Monate verlängert. Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einem Programmvolumen von maximal rund 25 Milliarden Euro.
Die Grundstruktur des Instruments bleibt erhalten: es handelt sich um ein Zuschussprogramm zu den Fixkosten.
Änderungen betreffen die Antragsberechtigung und die Antragshöhe. Anstelle eines starren Zugangskriteriums eines 60-prozentigen Umsatzrückgangs im April und Mai 2020 können jetzt alle Unternehmen Überbrückungshilfe beantragen, die entweder von April bis August einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 30 Prozent oder in zwei aufeinander folgenden Monaten innerhalb dieses Zeitraums einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent erlitten haben.
Berechtigt zur Antragsstellung für die Unternehmen sind ausschießlich Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die sich auf der Antragsplattform des Bundes registriert haben.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler, gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, unabhängig von Ihrer Rechtsform, die bereits vor dem 1. November 2019 am Markt waren.
Mehr Informationen dazu bei der IHK Nürnberg sowie auf der Website der IHK für München und Oberbayern, die auch die Abwicklung der Hilfen für alle Antragsberechtigten in Bayern übernimmt.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/.
Hier finden Sie auch weitere Informationen zu Maßnahmen und Unterstützung auf Länder- und Bundesebene.
November- und Dezemberhilfe: außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen ist. Beantragt wird die Novemberhilfe mit Unterstützung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers oder Rechtsanwalts.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag selbst (ohne prüfenden Dritten, mit Elster-Formular) bis 5.000 Euro beantragen. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform der Überbrückungshilfen www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Die November- und Dezemberhilfe kann bis spätestens Ende April 2021 beantragt werden (bisher Ende Januar bzw. Ende März 2021).
Mehr zu den finanziellen Hilfen unter www.ihk-nuernberg.de/corona-hilfen
Spielstättenprogramm: Unterstützung kultureller Spielstätten
Unterstützt werden kulturelle Spielstätten mit Sitz in Bayern, die durch die Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind. Die konkrete, auszahlbare Finanzhilfe richtet sich nach dem nachgewiesenen Liquiditätsengpass für den Bewilligungszeitraum. Der Nachweis des Liquiditätsengpasses erfolgt anhand einer von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigten Liquiditätsbedarfsplanung, die eine Gegenüberstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für den Antragszeitraum umfasst.
Die zuständige Bewilligungsstelle entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Gefördert werden können bis zu 100% des nachgewiesenen Liquiditätsengpasses im Sinne der Richtlinien. Der jeweilige Höchstbetrag ergibt sich anhand einer Staffelung nach der Anzahl der Beschäftigten wie folgt:
- bis 5 Beschäftigte: 50.000 Euro
- über 5 Beschäftigte: 100.000 Euro
- über 10 Beschäftigte: 300.000 Euro
Weitere Informationen sowie die Weiterleitung zur Antragstellung erhalten Sie über folgenden Link: https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm
Zuständig für die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Finanzhilfe ist die Regierung von Mittelfranken (für die Spielstätten mit Sitz in Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie der Oberpfalz).
Sonderprogramm des Freistaats Bayern für Künstlerinnen und Künstler - Frist ist am 30.09.2020 abgelaufen!
+++Die Bayerische Staatsregierung stellt weitere Unterstützungsmaßnahmen in Form eines Kulturstabilisierungsprogramms 2020/21 zur Verfügung+++
Künstlerinnen und Künstler, die nicht von der Soforthilfe Corona profitieren konnten, konnten beim Freistaat Bayern finanzielle Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beantragen.
Antragsberechtigt waren soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern (Stichtag: 01.04.2020), die eine Versicherung nach Künstlersozialversicherungsgesetz nachweisen konnten bzw. bei denen die Kriterien für eine Versicherung in der KSK gegeben waren.
Die Künstlerinnen und Künstler sollten über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichten.
Die Online-Antragstellung war unter diesem Link möglich: https://www.kuenstlerhilfe-corona.bayern
Darlehen
LfA Förderbank Bayern
Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Corona-Virus die bewährten Darlehensprogramme und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Für viele Unternehmen steht dabei auch die Sicherung der Liquidität im Vordergrund. Hierfür bieten sich insbesondere folgende Angebote der LfA an:
- Corona-Schutzschirm-Kredit,
- Universalkredit,
- Akutkredit,
- LfA-Schnellkredit (100% Risikoentlastung).
Die Finanzierungshilfen der LfA sind über die Hausbanken der Unternehmen zu beantragen. Die Hausbanken (Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken in Bayern) beraten die Unternehmen und beantragen die finanziellen Hilfen bei der LfA.
Hotline der LfA Förderberatung: 089/21 24 - 10 00
Repräsentanz der LfA in Nürnberg
Telefon: 0911/81 008-00
E-Mail: nuernberg@lfa.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der LfA Förderbank Bayern – Corona-Virus.
KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau
Laut gemeinsamer Pressemitteilung des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums vom 13. März 2020 werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorrübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden laut Pressemitteilung zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Genauere Informationen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe auch bereits etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Die Darlehen der KfW sind über die Hausbanken zu beantragen.
Mögliche Förderkredite für Unternehmen, die bereits länger als 5 Jahre auf dem Markt sind:
Mögliche Förderkredite für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre auf dem Markt sind:
Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800/539 9001
Ausführliche Informationen zu den Angeboten der KfW finden Sie auf der Webseite KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen.
Zudem finden Sie ausführliche Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und Ansprechpartner auch auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen.
Bürgschaften
Falls ein Unternehmen für das Darlehen nicht ausreichend Sicherheiten bieten kann, können folgende Bürgschaften beantragt werden:
Bürgschaftsbank Bayern GmbH
Die Bürgschaftsbank Bayern bietet vor allem für kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handel, Handwerk, Hotel und Gaststätten sowie Gartenbau Bürgschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Telefonnummer 089/54 58-570 oder auf der Webseite der Bürgschaftsbank Bayern GmbH verfügbar.
Bürgschaften der LfA Förderbank
Auch die LfA Förderbank gewährt bei mangelnden Sicherheiten für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Freiberufler Bürgschaften. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Hotline der Förderberatung 089/21 24 - 10 00 oder über die Webseite der LfA.
Steuerliche Liquiditätshilfen
Gewerbesteuer
Um die negativen Folgen der vom Corona-Virus unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Unternehmen im Stadtgebiet abzufedern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis erleichtert.
Sollte es aufgrund des Corona-Virus nachweislich zu Liquiditätsengpässen kommen, können für Veranlagungszeiträume ab 2018 Stundungen mit ggf. Ratenzahlungen gewährt werden. Auf eine Festsetzung der Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat kann im konkreten Einzelfall teilweise oder ganz verzichtet werden. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass für die fehlende Liquidität die Corona-Pandemie ursächlich ist, wird ein großzügiger Beurteilungsmaßstab angelegt.
Der Stundungsantrag ist schriftlich, per Post, per Fax oder per E-Mail an die Stadtkämmerei, Abteilung Gemeindesteuern, zu stellen. Der Antrag muss glaubhaft begründet und mit einem Vorschlag zur beabsichtigten Ratenzahlung versehen werden. Jedem/r Antragsteller/in bleibt es unbenommen, dem Stundungsantrag begründende Unterlagen beizufügen.
Sobald ersichtlich ist, dass die Gewerbeerträge der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer als bisher angenommen sein werden, kann bei Bedarf ein Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gestellt werden.
Sofern die Vorauszahlungen auf einem Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes beruhen, bitten wir, die Herabsetzung des Messbetrags bei dem jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt zu beantragen. Sobald der entsprechende Grundlagenbescheid vorliegt wird die Stadtkämmerei die Vorauszahlungen zeitnah anpassen.
Den Antrag an die Stadt Erlangen können Sie hier online ausfüllen und absenden.
Kontakt
Stadt Erlangen
Stadtkämmerei
Abteilung Gemeindesteuern
Nägelsbachstraße 38
91052 Erlangen
Fax: 01931/86-2677
E-Mail: steuern@stadt.erlangen.de
Den Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages beim zuständigen Finanzamt können Sie hier herunterladen.
Weitere Informationen zu Steuererleichterungen:
Mehrwertsteuer
Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets ist die Senkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 vorgesehen: der Regelsteuersatz von 19% sinkt auf 16%, der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% sinkt auf 5%. Diese Regelung gilt nach heutigem Stand bis zum 31.12.2020.
Die genaue Ausgestaltung der Reform steht noch nicht en détail fest. Gemäß den üblichen Regelungen im Umsatzsteuerrecht gilt: Regelmäßig ist der Leistungszeitpunkt entscheidend. Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 verlängert
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht am 27. März 2020 treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft. Die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wurde damit vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Diese Frist wurde zwischenzeitlich mit inhaltlichen Einschränkungen bis zum 31.12.2020 verlängert. Dies gilt nach wie vor nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Zudem soll erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Diese Regelungen gelten rückwirkend für den Zeitraum ab dem 01. März 2020.
(Quelle und weitere Informationen: Bundesjustizministerium - Insolvenzantragspflicht wird ausgesetzt)
Kurzarbeitergeld
Wichtige Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit unter "Informationen zum Kurzarbeitergeld".
Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, die von den Folgen des Corona-Virus betroffen sind, gelten ab dem 1. März 2020 rückwirkend folgende Regelungen für die Kurzarbeit:
- Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle lag bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.
- Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden ("Minusstunden") vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes wird verzichtet. Bisher mussten Betriebe, um Kurzarbeit zu vermeiden, möglichst Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen.
- Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen.
- Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.
Wichtige Schritte bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld:
1. Kontaktaufnahme:
Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Bezug von Kurzarbeitergeld immer Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur auf. Die Kontaktinformationen zur Agentur für Arbeit Erlangen finden Sie hier.
Kostenfreie Telefonnummer für Arbeitgeber: 0800/4 5555 20
Telefonische Kontaktzeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
2. Anzeige Arbeitsausfall
Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen Sie zunächst den anstehenden Arbeitsausfall anzeigen.
3. Antrag Kurzarbeitergeld
Nachdem die Arbeitsagentur geprüft hat, ob grundsätzlich Anspruch auf den Bezug von Kurzarbeitergeld besteht, kann der Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt werden.
Videos zur Beantragung von Kurzarbeitergeld
Weitere Informationen zum Antrag auf Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit - Kurzarbeitergeld.
Weitere Beratungsmöglichkeiten und Zuschüsse zu Beratungsleistungen
Initiative: Bayern hilft seinen Händlern
Händler und Werbegemeinschaften erhalten über die Initiative "Bayern hilft seinen Händlern" des Bayerischen Wirtschaftsministeriums Unterstützung beim Aufbau von Onlineplattformen und Onlinehandel. Händler werden dabei unter anderem im Rahmen von kostenlosen Webinaren und Sprechstunden rund um das Thema Digitalisierung beraten. Die Webinare und Sprechstunden werden im Zeitraum April bis Juli 2020 angeboten.
Ein aktuelle Liste mit den angebotenen Webinaren finden Sie hier.
Eine aktuelle Liste mit den angebotenen Sprechstunden finden Sie hier.
JCT Consultants vs. Corona
Die studentische Unternehmensberatung der Metropolregion Nürnberg, das Junior Consulting Team (JCT), bietet ab sofort im Rahmen der aktuellen Wirtschaftskrise vorübergehend kostenlose Unterstützung für betroffene Unternehmen an. Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten und Kontaktinformationen finden Sie auf der Webseite des JCT - Junior Consulting Team - JCT Consultants vs. Corona.
Förderprogramm in der Corona-Krise: 100% Zuschuss für Unternehmensberatung
Im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms "Förderung unternehmerischen Know-hows" ist nun ein Sofortprogramm für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, in Kraft getreten (über das BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Unternehmen können sich zu Wegen aus der Corona-Krise professionell beraten lassen und erhalten einen Zuschuss zu den anfallenden Beraterkosten. Die Kosten werden bis zu einer Summe von maximal 4.000 Euro zu 100 Prozent bezuschusst. Nähere Informationen und den Antrag auf Förderung der Unternehmensberatung finden Sie auf der Webseite des BAFA.
Merkblatt des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Weitere Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Förderprogramm
Link zur Antragstellung
Hotlines des Bundes und des Freistaates Bayern
Corona-Virus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung
Telefon: 089 122 220 (täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums – Corona-Virus.
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus
Telefon: 030/18 615-1515
Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen
Förderhotline: 030/18 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr
Sonstige Unterstützungsmöglichkeiten
Sondernutzung - Außengastronomie
Um die örtliche Gastronomie in der Corona-Krise zu unterstützen, will die Stadt Erlangen in dieser Sommersaison Flächen im öffentlichen Raum für Außengastronomie großzügiger zur Verfügung stellen. Die Erlanger Betriebe sollen so leichter die notwendigen Abstände zwischen den Gästen sicherstellen können. Entsprechende Antragsformulare können bei der Ordnungsbehörde der Stadt (E-Mail: ordnungsbehoerde@stadt.erlangen.de) angefordert werden. Ferner wird die Verwaltung dem Stadtrat vorschlagen, die Gastronomen in dieser Sommer- und Wintersaison von Gebühren für die Sondernutzung bei Außenbestuhlung zu befreien. (Pressemitteilung vom 13. Mai 2020)
Am 13. Mai 2020 hat die Bayerische Staatsregierung ihr Rahmenkonzept zur Wiederöffnung der Gastronomie veröffentlicht. Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie in einer Übersichtsdarstellung unter anderem bei der IHK München.
ERliefert

Die Sparkasse unterstützt Unternehmen mit einem kostenlosen Regionalportal und einer Gutscheinplattform. Nähere Informationen finden Sie hier.
Weitere Informationen
Weitere wichtige (branchenbezogene) Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:
Allgemeine Informationen zu aktuellen Entwicklungen:
19.01.2021