Energie: Hilfe und Tipps
Stand: 09.04.2024
Informationen rund um das Thema Energie.
Wo gibt es Tipps und Beratung zum Energiesparen? Was kann man tun, wenn man die Energierechnung nicht mehr bezahlen kann? Antworten auf diese Fragen und auf viele weitere Fragen gibt es auf dieser Seite.
FAQs - Antworten auf wichtige Fragen
Zum 1. Januar 2024 konnten die Erlanger Stadtwerke (ESTW) zuletzt ihre Strom-, Erdgas- und Wärmepreise deutlich senken. Für den Großteil der ESTW-Stromkunden, die Haushalts- und Kleingewerbekunden in Erlangen, bleiben die Strompreise bis auf Weiteres stabil auf diesem günstigen Niveau. Daran ändern zunächst auch die zuletzt diskutierten Steigerungen bei den Netzentgelten nichts. Die Erlanger Stadtwerke gehen hier ein Stück weit in Vorleistung. Sie hoffen, die Strompreise für diesen Kundenkreis möglichst lange stabil halten zu können. Aufgrund der insgesamt unsicheren politischen Situation kann aber leider keine langfristige Aussage oder Garantie ausgesprochen werden.
Lange Zeit war auch unklar, wie es mit der Mehrwertsteuer für Erdgas, Fern- und Nahwärme weitergeht. Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes in Höhe von 7 % ist zum 31. März 2024 ausgelaufen. Somit erhöhen sich zum 1. April die Bruttopreise für alle Erdgas-, Fern- und Nahwärmekunden. Die Nettopreise bleiben unverändert. Sie werden aber ab 1. April 2024 wieder mit dem regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % berechnet. Damit erhöhen sich die Bruttopreise für Endkunden dementsprechend. Alle Preise werden in den maßgeblichen Preisblättern sowie auf der Homepage der Erlanger Stadtwerke rechtzeitig angepasst.
Weitere Informationen dazu sowie wichtige Energiespartipps finden Sie ebenfalls auf www.estw.de
Mieterinnen und Mieter
Insbesondere für diejenigen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen zu zahlen, lohnt sich die Antragstellung. Hierzu gehören vor allem
- Rentner
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Familien
- Alleinerziehende.
Eventuell könnten Wohngeld auch bekommen:
- Studierende
- Auszubildende
- Menschen, die Kurzarbeitgeld erhalten
Eigentümerinnen und Eigentümer
Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes
- Eigentümer einer Eigentumswohnung
- Eigentümer mit einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
Sowohl die Stadt als auch die Erlanger Stadtwerke bieten eine Energieberatung an. Für einkommensschwache Haushalte gibt es bei den Erlanger Stadtwerken außerdem die Energiesparhelfer. Bei einem Vor-Ort-Termin wird geprüft, welche Geräte „Stromfresser“ sind und wie Strom und Wasser gespart werden können.
Hier: ESTW - Energiesparhelfer
Hier: Stadt Erlangen - Energieberatung
Ein Beratungsangebot bietet auch das Bundeswirtschaftsministerium.
Der Sozialpädagogische Dienst der Abteilung Wohnungswesen unterstützt Sie, wenn Sie vom Verlust der angemieteten Wohnung bedroht sind. Ein Wohnungsnotfall kann schnell eintreten, wenn zum Beispiel Mietschulden oder Energieschulden entstehen. Bitte warten Sie nicht zu lange, sondern melden sich rechtzeitig.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Wenn Sie obdachlos geworden sind und es für Sie keine Wohnmöglichkeit gibt, können Sie von der Abteilung Wohnungswesen vorübergehend in einer Notunterkunft untergebracht werden.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Droht der Verlust der Wohnung, ist eine juristische Beratung zum Mietrecht durch die Stadt Erlangen nicht möglich. Hier müssen Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherberatung wenden. Menschen mit geringem Einkommen können sich in der Regel jedoch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten. Sie bekommen dafür durch die Beratungshilfe des Amtsgerichts Erlangen Unterstützung.
Im Sozialamt gibt es seit 1. Januar 2023 die „Energienotfallberatung“. Sie unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, wenn
- Energiebeschaffungskosten nicht bezahlt werden können
- Energienachzahlungen aus der Jahresabrechnungen nicht beglichen werden können oder
- hohe Stromschulden bestehen und eine Stromsperre droht.
Die Energienotfallberatung ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131 86-3441 oder per E-Mail unter: energienotfallberatung@stadt.erlangen.de.
Auch die Erlanger Stadtwerke bieten Hilfe an, bevor Gas oder Strom gesperrt werden. Wichtig ist, dass sich die Betroffenen rechtzeitig melden. Zum Beispiel, wenn sie eine Mahnung bekommen haben. Es kann dann eine Ratenzahlung vereinbart beziehungsweise beantragt werden. Das Forderungsmanagement der Stadtwerke ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131/823 4111 oder per E-Mail unter: forderungen@estw.de.
Maßnahmen der Stadtverwaltung
Sie kommt ihrer Vorbildrolle nach und hat 2022 eine Reihe von Maßnahmen zur Information und Beratung sowie zur Energieeinsparung ergriffen. Diese umfassen unter anderem
- ein ausgebautes Informations- und Beratungsangebot von Stadt und Stadtwerken in Energiefragen
- eine intensivierte Mieterkommunikation der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU
- Abschaltung der Beleuchtung im Bereich der Altstadt in den Nachtstunden an verschiedenen Einrichtungen wie zum Beispiel an der Altstädter Dreifaltigkeitskirche, am Stadtmuseum, am Palais Stutterheim.
Ebenfalls vor der Sommerpause 2022 haben die Stadtwerke die Beheizung der Freibäder gestoppt und die Wassertemperatur in den Hallenbädern abgesenkt.
Im Juli 2023 hat der Bauausschuss ist ein Sonderprogramm für die LED-Teilumrüstung der Straßenbeleuchtung in den nächsten sechs Jahren beschlossen. Die geschätzten Gesamtkosten bis 2030 belaufen sich auf ca. 11,38 Millionen Euro. Durch die Umrüstung kann bei gleicher Lichtqualität die Leistungsaufnahme reduziert und damit Energie eingespart werden. Zudem ist eine Programmierung der Leuchten nach dem „Erlanger Dimm-Profil“ vorgesehen. Weitere Umrüstungen werden im Zuge von
- Straßenbauprojekten
- anstehenden Leitungsverlegungen
- Erneuerungsmaßnahmen der Beleuchtung
erfolgen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.
Alle wichtigen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und dem Heizungstausch hat unser Amt für Umweltschutz- und Energiefragen für Sie hier zusammengestellt.
Die Aufstellung eines Energienutzungsplans ist das zentrale Instrument der Kommunalen Wärmeplanung. Unser Hauptziel ist es, auf lokaler Ebene eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Diese sichert nicht nur eine günstige, zukunftsfähige Energieversorgung, sondern trägt auch zu den Klimaschutzzielen der Stadt bei. Gleichzeitig berücksichtigen wir bei der Planung auch wichtige Themen wie Wirtschaftlichkeit, Versorgungs-sicherheit und Umweltschutz.
Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Institutionen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung im Stadtteil bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heizungsart helfen.
Hier: Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Erlangen
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken informiert zum Thema Energie auf einer eigenen Webseite. Hier: Link zur IHK
Mehr erfahren
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Kommunale Wärmeplanung, Energienutzungsplan und Energieberatung: Wichtige Bausteine auf den Weg zur Klimaneutralität.
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