Führerschein-Pflichtumtausch

Stand: 26.01.2024

Die nächste Frist endet am 19. Januar 2025. Sie betrifft die Geburtsjahrgänge 1971 oder später.

In der Europäischen Union soll ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinmuster eingeführt werden. Das heißt: Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2033 schrittweise in den neuen, befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden. 

Bei den bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa "Papier"-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum des Fahrerlaubnisinhabers. Da die Umtauschpflicht eine sehr große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern betrifft, wurden gestaffelte Fristen eingeführt. 

Die nächste Frist endet am 

19. Januar 2025


und betrifft die Geburtsjahrgänge 1971 oder später. 

Für den Umtausch kann ein Termin vereinbart werden - hier ist das online möglich.

Weitere Frist: Für das Geburtsjahr vor 1953 endet sie am 19. Januar 2033.

Sie möchten mehr erfahren? Hier gibt es mehr Informationen.


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Führerscheinwesen

Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Führerschein-Angelegenheiten durchführen. Beispielsweise alle gängigen Fahrerlaubnisse oder Umtausch des alten Führerscheins, usw.

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