Infos zum neuen Einbürgerungsgesetz

Stand: 11.04.2024

Am 27.06.24 tritt das lange diskutierte Einbürgerungsgesetz in Kraft. Der AIB informiert über die geplanten Änderungen:

Neu ist dabei vor allem, dass Mehrstaatlichkeit zugelassen wird. Auch die Wartezeiten werden verkürzt von 8 auf 6 Jahren bzw. von 5 auf 3 Jahren bei besonderen Integrationsleistungen. Für ehemalige Gastarbeiter gelten erleichterte Sprachanforderungen. Kinder von ausländischen Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Geburt den deutschen Pass erhalten. 

In dem Portal Quick-Check kann man unverbindlich prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind.

Weitere Infos zum neuen Einbürgerungsgesetz gibt es unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/modernisierung-staatsangehoerigkeitsrecht-2215610