Regelungen für die Zeit der Bergkirchweih

Stand: 23.04.2024

Die Ordnungsbehörde hat zwei Allgemeinverfügungen für die Lewin-Poeschke-Anlage und für Betreiber von Gaststättengewerbe erlassen.

Auf der städtischen Grünanlage Lewin-Poeschke-Anlage ist vom 16. bis 27. Mai in der Zeit von 14:00 bis 2:00 Uhr die Verwendung von Beschallungsanlagen zur elektroakustischen Verstärkung untersagt. 

Im Bereich der Innenstadt sind die Betreiber von Gaststättengewerbe zu mehreren Maßnahmen verpflichtet. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass Gäste vom 16. bis 28. Mai die Gaststätte nicht mit Glasflaschen, Krügen oder Gläsern verlassen. Der Gehweg entlang des Anwesens ist zu reinigen. Die Abgabe von Getränken und Speisen über die Straße ist ungeachtet individueller Sperrzeitverkürzungen ab 3:00 Uhr einzustellen. Eine aktive Musikbeschallung der Außenbereiche ist zu unterlassen. Außerdem gibt es weitere Vorgaben, die den Brand- und Personenschutz betreffen. 

Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt "Die amtlichen Seiten"  Nr. 8 vom 16. April 2024 abgedruckt.

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