Freiheitsentziehung nach dem Familienrechtsverfahrensgesetz; Beantragung

In bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ordnet das Gericht auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung freiheitsentziehende Maßnahmen an.


Stand: 22.06.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

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Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.