Grundstücke; Betretungs- und Befahrverbot

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.


Stand: 01.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Stadt Erlangen

Das Dienstleistungsangebot der Stadt Erlangen ist breit gefächert.
Hier finden Sie die einzelnen Fachdienststellen mit ihrem Leistungsspektrum vor.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Abhängig vom jeweiligen Amt und Einrichtung.