Luftreinhaltepläne; Erstellung

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen müssen Luftreinhaltepläne mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellt werden.


Stand: 17.08.2023. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

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