EU Wahl
Stand: 04.05.2024
Antworten auf wichtige Fragen.
Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Wie kam der Wahltermin zustande? Die Bundesregierung hat am 10. August 2023 als Wahltermin den 9. Juni festgelegt.
FAQs - Fragen und Antworten rund um die Wahl
Wahlberechtigt sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und
- alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger),
die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist Erlangen zuständig, wenn sie vor ihrem Wegzug zuletzt in Erlangen gemeldet waren.
Jeder, der wählen darf, hat eine Stimme. Die Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen, weil
- die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und
- nicht verändert werden kann.
Hier gibt es Informationen zum Wahlsystem (externer Link)
Für die Stimmabgabe ist eine Wahlbenachrichtigung notwendig. Alle Wahlberechtigten erhalten diese ca. Anfang Mai.
Für die Stimmabgabe gibt es zwei Möglichkeiten:
Wählen im Wahllokal
Auf der Wahlbenachrichtigung steht das Wahllokal, in dem am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr gewählt werden kann. Die Wahlbenachrichtigungen werden von 30. April bis 8. Mai versendet. Bitte bringen Sie neben der Wahlbenachrichtigung auch Ihren Ausweis mit.
Wählen per Briefwahl
Hier ist der Gang in das Wahllokal nicht notwendig.
Die Beantragung der Briefwahl (Wahlschein samt Wahlunterlagen) ist möglich:
- online von 4. Mai bis 4. Juni - hier online beantragen
- persönlich im Rathaus (1. OG, kleiner Sitzungssaal) von 6. Mai bis 7. Juni, 18:00 Uhr
- schriftlich per Brief oder E-Mail bitte bis spätestens 4. Juni, damit die Zustellung der Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erfolgen kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post versenden wollen, geben sie diese bitte rechtzeitig ab.
Barrierefreie Informationen
Die Bundeswahlleiterin bietet auf ihrer Webseite Informationen in leichter Sprache an. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. hat ab Ende April auf seiner Webseite Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen.
Hier ist der Gang in das Wahllokal nicht notwendig. Die Beantragung der Briefwahl (Wahlschein samt Wahlunterlagen) ist möglich:
- online von 4. Mai bis 4. Juni - hier online beantragen
- persönlich im Rathaus (1. OG, kleiner Sitzungssaal) von 6. Mai bis 7. Juni, 18:00 Uhr
- schriftlich per Brief oder E-Mail bitte bis spätestens 4. Juni, damit die Zustellung der Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig erfolgen kann.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, bei der Stadt Erlangen eingegangen sein. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post versenden wollen, geben sie diese bitte rechtzeitig ab.
Das Wahlamt geht davon aus, dass das Wahlergebnis im Zeitraum 20:00 Uhr bis 20.30 Uhr vorliegen wird. Das Ergebnis kann am Wahltag hier aufgerufen werden.
Es ist eines von zwei gesetzgebenden Gremien der EU. Gemeinsam mit dem (Europäischen) Rat ist das Parlament für den Erlass von EU-Rechtsvorschriften zuständig. Es wirkt auch mit beim Haushalt. Gesprochen wird übrigens in allen 24 Sprachen, und das jeden Tag.
Es besteht aus 705, direkt gewählte, Mitglieder (externer Link).
Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Für Erlangen ist für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Europawahl die Stadt Erlangen zuständig. Damit die Wahl reibungslos durchgeführt wird, sind mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramts mit den umfassenden Vorbereitungen der Wahlen betraut. Die Dienstleistungen der Dienststelle im Rathaus-Erdgeschoss - konkret die Bereiche Meldebehörde, Pass- und Ausweisbehörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde - stehen trotz der Mehrbelastung weiterhin zur Verfügung.
Für die Durchführung der Wahl sind auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Einsatz. Alleine im Stadtgebiet Erlangen sind es gut 850.
Aufgaben der Wahlhelfer:
• in den Wahllokalen für Ruhe und Ordnung sorgen
• prüfen die Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Ausgabe der Stimmzettel
• die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis eintragen
• die Wählenden zählen
• nach Schließung des Wahllokals um 18:00 Uhr die Stimmen auszählen
• das vorläufige Wahlergebnis ermitteln
• das Wahlergebnis feststellen.
Dazu kommen die Wahlhelfer, die andere Aufgaben übernehmen wie zum Beispiel Hausverwaltung, Ergebniszusammenfassung im Rathaus am Wahlabend, Statistikerhebungen.
Die Wahlhelfer werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Wer darüber hinaus in einem Wahllokal die Funktion als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher - also die Teamleitung - ausübt, erhält eine organisatorische und rechtliche Schulung.
In den allgemeinen Wahllokalen des gesamten Stadtgebiets beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag um 7:30 Uhr. Die Wahllokale öffnen um 8:00 Uhr und schließen um 18:00 Uhr. Jeder Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen. Während der Wahlzeit müssen die Helfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein. Bereits vorab teilen die Wahlvorsteher eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe ein.
Ab 18:00 Uhr kommen dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes zur gemeinsamen Ergebnisermittlung zusammen. Dies dauert in der Regel bis etwa 20:00 Uhr. lm Rahmen der Briefwahlauszählung muss mit einer zeitlichen Beanspruchung von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr gerechnet werden.
Es mussten sogenannte Wahlvorschläge als Listen für ein Land beziehungsweise gemeinsame Listen für alle Länder bei der Bundeswahlleiterin im Original eingereicht werden. Dies war möglich bis 18. März 2024, 18:00 Uhr.
Hier: Informationen für Wahlbewerbende zur Teilnahme an der Europawahl (externer Link)
Es gilt die Verordnung der Stadt Erlangen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über Darstellungen durch Bildwerfer (Plakatierungsverordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 der Plakatierungsverordnung dürfen die zu den Wahlen jeweils zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten/Kandidatinnen bis zu 44 Tage vor dem Wahltermin Anschläge im Stadtgebiet anbringen oder anbringen lassen. Hierbei sind zwingend die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der Plakatierungsverordnung einzuhalten. Insbesondere werden hier die zeitlichen und räumlichen Vorgaben für die Aufstell- und Befestigungsorte sowie die Plakateigenschaften geregelt.
Die Standorte, an denen das Aufstellen sowie das Befestigen von Plakaten untersagt ist, können aus § 2 Abs. 3 der Plakatierungsverordnung entnommen werden.
Grundsätzlich ist auf allen Anschlägen der/die für den Inhalt und die Anbringung Verantwortliche zu benennen (Name oder Firma sowie Anschrift).
Beschädigte Plakatierungen sind umgehend einschließlich des Befestigungsmaterials zu beseitigen. Nicht ordnungsgemäß befestigte Plakate oder Plakatträger sind umgehend nachzubessern.
Der Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Bundeswahlleiterin hat sie auf einer Webseite (externer Link) zusammengestellt.
Die Bundeswahlleiterin hat alle Fristen und Termine auf einer Webseite (externer Link) zusammengestellt.
Die Bundeswahlleiterin bietet auf ihrer Webseite Informationen in leichter Sprache an.
Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen gibt es über den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. ab Ende April auf dessen Webseite.
Zahlen und Daten vergangener Wahlen
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen in Erlangen seit 1946 in einer Tabelle.
Wahlen & Entscheide
Auf einen Blick: Die Ergebnisse aller Wahlen in Erlangen seit 1946 in einer Tabelle.
Wahlamt
Das Wahlamt wird etwa ein halbes Jahr vor allgemeinen Abstimmungen (Bürger- und Volksentscheiden) sowie Wahlen (Kommunal-, Bezirks-, Landtags- und Europawahlen) temporär eingerichtet. Zuständig für die allumfassende Durchführung - beispielsweise Wählerverzeichnis, Wahllokale, Wahlhelfende, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und weiteres.
Anschrift
Öffnungszeiten
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.