Lärmaktionsplan: Öffentlichkeitsbeteiligung

Stand: 09.04.2024

Vom 1. März bis 7. April können Einwände oder Verbesserungsvorschläge schriftlich eingereicht werden.

Die Stadt Erlangen erarbeitet derzeit einen Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr. Ausgenommen sind die Bundesautobahnen. Damit wird die EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt. In einem zweistufigen Verfahren wird die Öffentlichkeit an der Erstellung des Lärmaktionsplans beteiligt. 

Fertigstellung voraussichtlich im 3. Quartal 2024 

In der zweiten Stufe können die Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange vom 1. März bis zum 7. April zu dem Entwurf Stellung nehmen. Einwände oder Verbesserungsvorschläge können schriftlich eingereicht werden. Kontakt: Stadt Erlangen, Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Schuhstraße 40, 91052 Erlangen, oder per E-Mail an laermaktionsplanung@stadt.erlangen.de. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und der Entwurf des Lärmaktionsplans noch einmal überarbeitet. Mit der Fertigstellung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 gerechnet.

Im Juli 2023 hatten die Erlangerinnen und Erlanger die Möglichkeit an einer Befragung zum Verkehrslärm teilzunehmen. Über 500 Personen haben an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung teilgenommen und einen Fragebogen zur Verkehrslärmsituation ausgefüllt. Die Hinweise wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt. 

Der Entwurf ist im Internet unter www.erlangen.de/aktuelles/laermaktionsplan einsehbar.

(Eine kurze Fassung gibt es in der Stadtzeitung "Rathausplatz 1" - Ausgabe März 2024)

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