Satzung städtischer Kindertageseinrichtungen einfach erklärt

Stand: 22.11.2023

In der Satzung stehen die Regeln für die Kindertages-Einrichtungen der Stadt Erlangen. Es wird auch erklärt, wie die Plätze in den Kindertages-Einrichtungen vergeben werden.

Die Stadt Erlangen hat verschiedene Kindertages-Einrichtungen.
Kinder sollen an diesen Orten lernen und gut betreut werden.
Manche Kinder und Jugendliche benötigen besondere Hilfe beim Lernen und bei der Erziehung.
Dafür gibt es spezielle Angebote.

Zum Beispiel:
Ein Kind spricht noch nicht so gut deutsch.

Das Stadt-Jugendamt verwaltet die Kindertages-Einrichtungen.

Informationen zu den Kindertages-Einrichtungen

Das Betreuungs-Jahr geht immer vom 1. September bis zum 31. August des folgenden Jahres.

Öffnungszeiten allgemein

Jede Einrichtung stimmt

  • die Öffnungszeiten und
  • die Schließtage

mit dem Stadtjugend-Amt und dem Elternbeirat ab.

Manchmal müssen die Kindertages-Einrichtungen aus einem wichtigem Grund kurzfristig schließen.
Zum Beispiel wegen:

  • Unwetter
  • Bauschäden
  • Wasserschaden
  • Stromausfall
  • Heizungsausfall
  • Pandemie
  • Streik
  • zu wenig Personal

Wenn es möglich ist, bieten die Kindertages-Einrichtungen eine Notbetreuung an.

Kosten

Die Kosten für die Kindertages-Einrichtungen sind unterschiedlich.
Sie erfahren die Kosten direkt bei der Kindertages-Einrichtung.

Es kann sein, dass die Öffnungszeiten mal kürzer sind.
Es kann sein, dass die Kindertages-Einrichtung mal schließen muss.
Siehe auch unter „Öffnungszeiten“.
Dann müssen Sie trotzdem bezahlen.

Elternbeirat

In jeder Kindertages-Einrichtung gibt es einen Elternbeirat.
Den Elternbeirat wählen die Eltern.
Der Elternbeirat ist für alle Eltern Ansprechpartner.
Der Elternbeirat hilft auch bei der Organisation von Festen.

Haftung

Die Stadt Erlangen haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden.


Welche Kindertages-Einrichtungen gibt es?


Kinder-Krippen

Alter1 Jahr bis 3 Jahre
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder länger


Kinder-Gärten und Spiel-Stuben

Alter3 Jahre bis zum Schulbeginn
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder länger


Horte und Lern-Stuben

AlterVon der 1. bis zur 4. Klasse
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von Unterrichts-Ende bis 16:00 Uhr oder länger


Häuser für Kinder

AlterUnterschiedlich. Zwischen 1 Jahr und 4. Klasse
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder länger


Lern-Stuben und Jugend-Lernstuben

AlterVon der 1. Klasse bis zum Schulabschluss
ÖffnungszeitenVon 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder länger


Horte in Ganztagsschule

Alter1. Klasse bis Ende der 4. Klasse Grundschule
ÖffnungszeitenMontag bis Freitag von Unterrichts-Ende bis 16:00 Uhr oder länger
SonstigesMittagessen, Ferienbetreuung möglich

Wie melden Sie Ihr Kind für einen Platz in der Kindertages-Einrichtung an?

Sie können Ihr Kind erst anmelden, wenn es geboren ist. 

Sie melden Ihr Kinder auf dieser Webseite an. Klicken Sie hier: Kinderbetreuung/Vormerkung

Wie werden die Plätze in den Kindertages-Einrichtungen vergeben?

Ihr Haupt-Wohnsitz muss Stadtgebiet von Erlangen sein.
Ihr Kind hat ein Recht auf einen Platz in einer Kindertages-Einrichtung.

Kindertages-Einrichtungen nehmen zuerst Kinder auf die besondere Hilfe brauchen.
Zum Beispiel, wenn das Kind sozial integriert werden muss.
Zum Beispiel, wenn das Kind noch nicht gut deutsch spricht.

Die Leitung von der Kindertages-Einrichtung und dem Stadtjugend-Amt entscheiden, ob Ihr Kind in die Einrichtung gehen kann.
Sie versuchen Ihren Wunsch-Platz zu berücksichtigen.

Diese Kinder haben gute Chancen auf einen Platz in der Kindertages-Einrichtung:

  1. Kinder, die im nächsten Jahr in die Schule kommen
  2. Kinder, bei denen die Eltern oder ein alleinerziehender Eltern-Teil arbeiten
  3. Kinder, bei denen die Eltern oder ein alleinerziehender Eltern-Teil eine Ausbildung machen
  4. Kinder, die eine besondere Förderung für Sprache brauchen
  5. Kinder, deren Geschwister-Kinder bereits in einer Einrichtung betreut werden
  6. Schulkinder, die in die 1. Klasse einer Grundschule oder einer Förderschule gehen
  7. Schulkinder, die im Schul-Sprengel der Einrichtung zur Schule gehen
  8. Alle anderen Kinder

Was müssen Sie beachten, wenn Ihr Kind krank ist?

Sie müssen die Kindertages-Einrichtung sofort informieren, wenn Ihr Kind krank ist.
Rufen Sie die Leitung der Kindertages-Einrichtung an.

Ihr Kind oder jemand in der Familie hat eine ansteckende Krankheit oder Ungeziefer?
Zum Beispiel Läuse, Borkenflechte oder Keuchhusten?
Dann müssen Sie die Leitung der Kindertages-Einrichtung anrufen.
Ihr Kind darf nicht in die Kindertages-Einrichtung gehen.
Erst wenn Ihr Kind wieder gesund ist.
Dafür brauchen Sie eine Bestätigung von der Ärztin oder vom Arzt.

Die Amts-Ärztin oder der Amts-Arzt kann Schulklassen schließen.
Dann darf Ihr Kind auch nicht in die Kindertages-Einrichtung gehen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Ihr Kind in der Kindertages-Einrichtung abmelden möchten?

Sie müssen einen Brief oder eine E-Mail
an die Leitung der Kindertages-Einrichtung schreiben.

Sie müssen den Brief oder die E-Mail spätestens am letzten Tag eines Monats schreiben.
Dann ist Ihr Kind für den folgenden Monat abgemeldet.

Im laufenden Betreuungsjahr können Sie bis zum 30. April kündigen.
Dann geht Ihr Kind ab dem 31. Mai nicht mehr in die Kindertages-Einrichtung.

Danach können Sie erst ab dem 31. August kündigen.

Wann darf Ihr Kind nicht mehr in die Kindertages-Einrichtung kommen?

Das Stadtjugend-Amt kann Ihr Kind von der Kindertages-Einrichtungen ausschließen. Das kommt fast nie vor.

Wichtige Gründe sind:

  • Ihr Kind verhält sich nicht so, dass die Kindertages-Einrichtung gute Arbeit machen kann.
    Zum Beispiel:
    Ein Kind bedroht andere Kinder.
  • Sie verhalten sich nicht so, dass die Kindertages-Einrichtung gute Arbeit machen kann.
    Zum Beispiel:
    Sie bedrohen das Personal.
    Sie halten sich nicht an die Abholzeiten.
  • Ihr Kind kommt ohne Entschuldigung länger als 2 Wochen nicht in die Kindertages-Einrichtung
  • Sie halten die Buchungszeiten nicht ein
  • Sie bezahlen die Kosten länger als 2 Monate nicht

Bevor Ihr Kind ausgeschlossen wird, muss die Kindertages-Einrichtung vorher mit Ihnen sprechen.

Die Kindertages-Einrichtung muss für immer schließen

Muss eine Kindertages-Einrichtung für immer schließen, geht das verbleibende Vermögen an die Jugendhilfe der Stadt Erlangen.

Ab wann gilt diese Satzung?

Diese Satzung gilt ab dem 18. August 2023.

Der Text wurde erstellt mit Unterstützung vom Zentrum für barrierefreie Kommunikation der Diakonie Rummelsberg.