Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
Die Öffnungszeit der Willkommenstheke der Ausländerbehörde sind derzeit verkürzt. Bereits vereinbarte Termine können jedoch wahrgenommen werden.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist von Montag, 7. September, bis einschließlich Freitag, 25. September, nicht erreichbar. In dieser Zeit erfolgt keine Sachbearbeitung und es gibt keine Termine. Auch eine telefonische oder sonstige Erreichbarkeit ist nicht gegeben. In dieser Zeit werden eingehende Anträge, Anfragen usw. nicht bearbeitet. Der Fachbereich bittet, in dieser Zeit generell auf die Übersendung von Anträgen, Unterlagen, Sachstandsanfragen usw. abzusehen. Grund sind umfangreiche und dringend erforderliche interne Anpassungsarbeiten und Datenerfassung bzw. Datenbereinigung.
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Ausländern: Vorübergehende Aufenthalte, Daueraufenthalte, Humanitäre Aufenthalte
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Deutschen
- Verpflichtungserklärung
- Integration
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsrecht (Hier geht's zum Quick Check Einbürgerung)
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Es wurden 11 Serviceleistungen gefunden
Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.
Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.
Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Verpflichtungserklärung; Abgabe
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.
Aufenthaltstitel; Beantragung der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.
Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Niederlassungserlaubnis; Beantragung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.
Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.
Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
Verpflichtungserklärung; Abgabe
Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.